In den letzten Wochen gab es mehrfach Meldungen, dass immer mehr Hersteller und auch Vermieter Hüpfburgen in Disney Themen wie z.B. Frozen, Cinderella, Mickey Maus oder Minions anbieten.
Hüpfburgen in diesen Designs sind natürlich besonders attraktiv für Kinder und auch für Ihre Eltern. Der Grund hierfür ist, dass Disney fast jährlich mit einem neuen Film die Kinokassen stürmt. Alle Disneycharaktere, Bilder und Namen sind urheberrechtlich geschützt. Die gewerbliche Nutzung von Disney-Hüpfburgen ist daher eine Urheberrechtsverletzung.
In Europa hat kein Hersteller oder Wiederverkäufer von Hüpfburgen eine Lizenz um Disney-Hüpfburgen zu produzieren, anzubieten oder weiterzuverkaufen. In Amerika gibt es nur eine einzige Firma, die eine solche Lizenz besitzt. Sie darf jedoch laut Lizenzvertrag Disney-Hüpfburgen nicht nach Europa verkaufen.
Was man dabei unbedingt wissen sollte: Das Produzieren, Kaufen oder Vermieten dieser Disney-Hüpfburgen ist illegal. Ja, Sie lesen richtig! Lesen Sie diesen Artikel daher aufmerksam durch, er könnte Ihnen viel Geld sparen.
Es gab bereits mehrere Klagen in Europa gegen Vermieter, welche nicht nur eine Geldstrafe und die Anwaltskosten für beiden Parteien, sondern auch alle Gewinne, welche Sie durch die Vermietung von Disney-Hüpfburgen über die letzten 5 Jahre gemacht haben, zahlen mussten. Auch wenn die Hüpfburgen teilweise bereits seit Jahren vermietet werden, kann es jederzeit passieren, dass Post von den Disney-Anwälten kommt.
Also merken Sie sich: KEIN Produzent von Hüpfburgen in Europa hat Lizenzen für die Produktion oder den Verkauf von Disney-Hüpfburgen oder Disney-Bannern. Dies gilt auch für die Vermietung.